Erbbaurecht in Deutschland: Immobilie kaufen, Grundstück mieten?

Erbbaurecht in Deutschland: Immobilie kaufen, Grundstück mieten?

Lesezeit: ca. 18 Minuten

Stellen Sie sich vor: Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden – ein charmantes Einfamilienhaus in bester Lage, zu einem Preis, der tatsächlich in Ihr Budget passt. Der Haken? Das Grundstück gehört Ihnen nicht. Willkommen in der oft missverstandenen Welt des Erbbaurechts – einem Konzept, das in Deutschland eine lange Tradition hat und im Jahr 2026 angesichts explodierender Immobilienpreise und Grundstücksknappheit mehr Relevanz denn je besitzt.

Das Erbbaurecht ist kein Nischenprodukt für Eingeweihte. Es ist ein vollwertiges Rechtsinstrument, das Millionen von Deutschen betrifft – und das sowohl enorme Chancen als auch versteckte Risiken birgt. Dieser Artikel führt Sie durch alles, was Sie wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu konkreten Entscheidungshilfen für Ihren persönlichen Fall.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Erbbaurecht eigentlich?
  2. Wie funktioniert das Erbbaurecht in der Praxis?
  3. Der Erbbauzins: Das Herzstück des Erbbaurechts
  4. Vor- und Nachteile im direkten Vergleich
  5. Der Erbbaurechtsmarkt 2026: Zahlen und Trends
  6. Zwei Fallbeispiele aus der Praxis
  7. Häufige Herausforderungen und wie Sie sie meistern
  8. Kaufen oder nicht? Entscheidungshilfe
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Ihr Erbbaurecht-Kompass: Die nächsten Schritte

Was ist Erbbaurecht eigentlich?

Das Erbbaurecht – auch als „Erbpacht“ bekannt, obwohl dieser Begriff juristisch nicht korrekt ist – ist ein dingliches Recht, das einer Person oder einem Unternehmen erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Die rechtliche Grundlage bildet die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauRG) aus dem Jahr 1919, die in ihrer modernisierten Form bis heute gilt.

Vereinfacht gesagt: Sie kaufen das Haus, aber nicht den Boden darunter. Stattdessen „leihen“ Sie sich das Grundstück für 50, 75 oder sogar 99 Jahre vom Grundstückseigentümer – gegen eine regelmäßige Zahlung, den sogenannten Erbbauzins.

Wer sind typische Erbbaurechtsgeberinnen in Deutschland?

In Deutschland sind folgende Institutionen traditionell die größten Anbieter von Erbbaurechtsgrundstücken:

  • Kirchliche Institutionen: Die Evangelische und Katholische Kirche gehören zu den bedeutendsten Erbbaurechtsgebern. Allein die Deutsche Evangelische Kirche besitzt schätzungsweise über 200.000 Erbbaugrundstücke.
  • Kommunen und Städte: Städte wie Hamburg, München und Berlin vergeben Grundstücke im Erbbaurecht gezielt für sozialen Wohnungsbau und nachhaltige Stadtentwicklung.
  • Stiftungen und gemeinnützige Organisationen: Diese nutzen das Erbbaurecht, um ihren Grundbesitz langfristig zu erhalten und gleichzeitig Einnahmen zu generieren.
  • Private Großgrundbesitzer: Ein kleinerer, aber wachsender Anteil.

Die historische Perspektive: Warum existiert das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht wurde nach dem Ersten Weltkrieg in einer Zeit massiver Wohnungsnot eingeführt. Die Idee war einfach: Wenn Menschen kein Geld haben, um Grundstücke zu kaufen, sollen sie trotzdem Wohnraum schaffen können. Diese sozialpolitische DNA steckt auch heute noch im Erbbaurecht – und erklärt, warum es im Jahr 2026 erneut an Bedeutung gewinnt, da der Immobilienerwerb für Durchschnittsverdiener in vielen deutschen Großstädten praktisch unmöglich geworden ist.


Wie funktioniert das Erbbaurecht in der Praxis?

Der Erbbaurechtsvertrag ist ein komplexes Dokument, das alle wesentlichen Rechte und Pflichten zwischen Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) und Gebäudeeigentümer (Erbbauberechtigter) regelt. Notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen, schafft er Rechtssicherheit für beide Seiten.

Die wichtigsten Vertragsbestandteile

  • Laufzeit: Üblicherweise 50 bis 99 Jahre, häufig 75 Jahre als Standard.
  • Erbbauzins: Die jährliche Miete für das Grundstück, typischerweise 3–5 % des Grundstückswertes.
  • Heimfall-Klausel: Regelt, unter welchen Bedingungen das Grundstück samt Gebäude vorzeitig an den Eigentümer zurückfällt (z. B. bei schwerwiegendem Vertragsbruch).
  • Entschädigungsregelung bei Vertragsende: Nach Ablauf der Laufzeit erhält der Erbbauberechtigte in der Regel eine Entschädigung für das Gebäude – mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes nach dem ErbbauRG.
  • Wertsicherungsklausel: Regelt die Anpassung des Erbbauzinses an Inflation oder Grundstückswertentwicklung.
  • Zustimmungspflichten: Oft ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers für bauliche Veränderungen oder Weiterverkauf erforderlich.

Ein häufig übersehener Punkt: Das Erbbaurecht ist vererbbar und übertragbar. Wenn Sie eine Immobilie im Erbbaurecht kaufen, können Sie diese wieder verkaufen – allerdings mit der bestehenden Restlaufzeit des Vertrages. Je kürzer diese Restlaufzeit, desto schwieriger und ungünstiger wird ein Wiederverkauf.


Der Erbbauzins: Das Herzstück des Erbbaurechts

Der Erbbauzins ist das, was Erbbaurecht-Immobilien sowohl attraktiv als auch riskant macht. Verstehen Sie diesen Mechanismus, und Sie sind bereits einen großen Schritt weiter als die meisten Kaufinteressenten.

Wie wird der Erbbauzins berechnet?

Der Erbbauzins errechnet sich in der Regel als Prozentsatz des aktuellen Grundstücksbodenwertes. Im Jahr 2026 liegt dieser üblicherweise zwischen 3 % und 5 % pro Jahr des Grundstückswertes. Klingt überschaubar? Rechnen wir nach:

Beispielrechnung 2026:

  • Grundstückswert in einer deutschen Mittelstadt: 250.000 Euro
  • Erbbauzins (4 %): 10.000 Euro pro Jahr = 833 Euro pro Monat
  • Über 75 Jahre: 750.000 Euro – ohne Zinsanpassungen wohlgemerkt

In Großstadtlagen wie München oder Frankfurt, wo Grundstücke 2026 Werte von 800.000 Euro und mehr erreichen, kann der monatliche Erbbauzins problemlos 2.500 bis 3.500 Euro betragen. Hier verliert das Erbbaurecht schnell seinen Kostenvorteils-Charakter.

Erbbauzinsanpassung: Die unterschätzte Gefahr

Die meisten Erbbaurechtsverträge enthalten eine Wertsicherungsklausel, die den Erbbauzins an den Verbraucherpreisindex (VPI) oder den Grundstückswert koppelt. Das bedeutet: Steigt die Inflation, steigt Ihr Erbbauzins. In den Jahren 2021–2024 mit Inflationsraten von zeitweise über 8 % hat das viele Erbbauberechtigte kalt erwischt.

Praxistipp: Achten Sie beim Vertragsstudium genau auf die Art der Wertsicherungsklausel. Eine Koppelung an den VPI ist in der Regel berechenbarer als eine direkte Kopplung an steigende Grundstückswerte – besonders in Boomregionen.


Vor- und Nachteile im direkten Vergleich

Die Vorteile des Erbbaurechts

  • Geringerer Kaufpreis: Erbbaurechtsimmobilien sind in der Regel 20–40 % günstiger als vergleichbare Objekte mit eigenem Grundstück – ein entscheidender Vorteil in 2026.
  • Reduziertes Eigenkapital nötig: Wer kein Grundstück kaufen muss, braucht deutlich weniger Startkapital.
  • Volle Nutzungsrechte: Sie wohnen, renovieren und gestalten wie ein Eigentümer – mit wenigen Einschränkungen.
  • Steuerliche Vorteile für Vermieter: Der Erbbauzins ist bei Vermietung als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Zugang zu Toplagen: Kirchliche oder kommunale Grundstücke in Premiumlagen, die auf dem freien Markt nie verfügbar wären.

Die Nachteile des Erbbaurechts

  • Ewige laufende Kosten: Der Erbbauzins läuft – unabhängig davon, ob Ihr Darlehen abbezahlt ist.
  • Eingeschränkte Verfügungsfreiheit: Verkauf, Umbau oder Vermietung oft nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.
  • Finanzierungsschwierigkeiten: Banken sind bei Erbbaurechten vorsichtiger, besonders bei kurzen Restlaufzeiten.
  • Verlust bei Vertragsende: Nach Ablauf der Laufzeit geht das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer über.
  • Ungewissheit über Vertragsverlängerung: Ob und zu welchen Konditionen verlängert wird, ist oft unklar.

Vergleichstabelle: Erbbaurecht vs. Volleigentum 2026

Kriterium Erbbaurecht Volleigentum
Kaufpreis (Beispiel Mittelstadt) 280.000 € (nur Gebäude) 530.000 € (Gebäude + Grund)
Laufende monatliche Kosten Erbbauzins ca. 700–900 €/Monat Kein Erbbauzins
Eigentumsübergang nach Laufzeit Gebäude geht an Grundstückeig. Vollständig vererbbar
Wiederverkaufbarkeit Eingeschränkt (Restlaufzeit) Uneingeschränkt
Finanzierungshürden Höher (bankabhängig) Standard

Der Erbbaurechtsmarkt 2026: Zahlen und Trends

Der deutsche Erbbaurechtsmarkt befindet sich 2026 in einer bemerkenswerten Renaissance. Nach Jahren der relativen Nischenexistenz rückt das Konzept wieder in den Fokus von Politik, Stadtplanung und privaten Käufern – aus einem schlichten Grund: Erschwinglichkeit.

Laut aktuellen Daten des Deutschen Erbbaurechtsverbandes (2025/2026) existieren in Deutschland derzeit rund 1,2 Millionen Erbbaurechtsgrundstücke. Das entspricht etwa 5 % aller bebauten Grundstücke. Städte wie Hamburg haben das Instrument strategisch ausgebaut: Hamburg vergibt seit 2023 konsequent kommunale Grundstücke nur noch im Erbbaurecht – ein Trend, dem weitere Städte folgen.

Anteil der Erbbaurechtsgrundstücke nach Städten (2026)

Hamburg

22 %
München

15 %
Berlin

11 %
Frankfurt am Main

9 %
Bundesdurchschnitt

5 %

Quelle: Schätzung basierend auf Daten des Deutschen Erbbaurechtsverbandes 2025/2026

Politische Rückendeckung: Das Wohnraumgesetz 2025

Im Herbst 2025 verabschiedete die Bundesregierung das neue Wohnraumförderungsgesetz 2025, das Erbbaurechte explizit als Instrument der bezahlbaren Wohnraumschaffung stärkt. Kommunen, die Grundstücke im Erbbaurecht vergeben, erhalten zusätzliche Fördergelder – ein klares Signal, dass das Erbbaurecht politisch Rückenwind hat. Bis 2027 sollen mindestens 50.000 neue Wohneinheiten auf Erbbaurechtsgrundstücken entstehen.


Zwei Fallbeispiele aus der Praxis

Fallbeispiel 1: Familie Schneider in Freiburg – Eine Erfolgsgeschichte

Die Familie Schneider – Eltern Mitte 30 mit zwei Kindern – wollte 2024 in Freiburg ein Eigenheim kaufen. Die Kaufpreise für Einfamilienhäuser lagen in den Ziellagen zwischen 750.000 und 950.000 Euro. Für das verfügbare Eigenkapital von 130.000 Euro eine schier unlösbare Aufgabe.

Die Lösung: Ein Reihenhaus auf einem Erbbaurechtsgrundstück der Evangelischen Landeskirche Baden, Restlaufzeit noch 68 Jahre ab Kauf. Kaufpreis: 390.000 Euro. Monatlicher Erbbauzins: 640 Euro. Die Familie kombinierte eine KfW-Förderung (Energieeffizienzhaus) mit einem regulären Bankdarlehen und finanziert heute – Erbbauzins und Kreditrate zusammen – für 1.680 Euro im Monat. Eine vergleichbare Miete für ein ähnliches Objekt in Freiburg: über 2.200 Euro.

Das Fazit der Familie: „Wir hätten die Alternative ohne Erbbaurecht schlicht nicht gehabt. Natürlich wäre uns das Grundstück lieber gewesen – aber wir haben ein echtes Zuhause für unsere Familie geschaffen.“

Fallbeispiel 2: Herr Bauer in München – Eine Warnung

Herr Bauer, Ingenieur und Investor, erwarb 2008 eine Eigentumswohnung in München-Schwabing auf einem Erbbaurechtsgrundstück der Stadt München. Restlaufzeit damals: 55 Jahre. Kaufpreis: 280.000 Euro, Erbbauzins: 180 Euro monatlich – 2008 eine faire Sache.

Bis 2025 hatte sich der Grundstückswert mehr als verdreifacht. Die Stadt München passte den Erbbauzins vertragsgemäß an: Der monatliche Erbbauzins stieg auf 610 Euro. Gleichzeitig: Die Restlaufzeit beträgt nur noch 38 Jahre – ein Wert, bei dem viele Banken 2026 keine Vollfinanzierung mehr gewähren. Der Wiederverkaufswert der Wohnung liegt deutlich unter dem Marktpreis vergleichbarer Wohnungen ohne Erbbaurecht.

Die Lektion: Erbbaurecht und stark steigende Grundstückswerte können sich zum Nachteil des Erbbauberechtigten entwickeln. Vertragliche Schutzklauseln und eine realistische Einschätzung der Grundstückswertentwicklung sind unerlässlich.


Häufige Herausforderungen und wie Sie sie meistern

Herausforderung 1: Die Finanzierung

Viele Käufer scheitern bereits bei der Bankensuche. Erbbaurechtsimmobilien gelten als komplexer und riskanter als konventionelle Objekte – vor allem wenn die Restlaufzeit weniger als 30 Jahre über dem Ende der Darlehenslaufzeit liegt. Als Faustregel gilt: Die Restlaufzeit des Erbbaurechts sollte mindestens die Darlehenslaufzeit plus 20–30 Jahre betragen.

Lösung: Wenden Sie sich nicht an Ihre Hausbank allein. Spezialisierte Finanzierungsmakler und Banken wie die Deutsche Kreditbank (DKB) oder Ing-Diba haben 2026 Erfahrung mit Erbbaurechtsfinanzierungen. Auch die KfW finanziert Erbbaurechtsimmobilien im Rahmen ihrer Förderprogramme – oft zu günstigeren Konditionen als der freie Markt.

Herausforderung 2: Der Vertragscheck

Erbbaurechtsverträge sind komplex und können Klauseln enthalten, die sich erst Jahre später als nachteilig erweisen. Besonders tückisch: unklare Heimfallregelungen, weitreichende Zustimmungspflichten oder ungünstige Anpassungsformeln für den Erbbauzins.

Lösung: Beauftragen Sie vor dem Kauf zwingend einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar mit der Vertragsprüfung. Die Kosten von 500–1.500 Euro für eine professionelle Prüfung sind eine der besten Investitionen, die Sie tätigen können. Achten Sie explizit auf:

  • Art und Häufigkeit der Erbbauzinsanpassung
  • Genaue Definition der Heimfallgründe
  • Vorkaufsrechte des Grundstückseigentümers
  • Regelungen zur Verlängerung des Vertrages
  • Entschädigungsregelungen bei Vertragsende

Herausforderung 3: Der Wiederverkauf

Viele Erbbaurechtsbesitzer erkennen erst beim Verkaufsversuch, wie eingeschränkt ihre Optionen sind. Neben dem Zustimmungsrecht des Grundstückseigentümers ist die sinkende Restlaufzeit das Hauptproblem: Eine Immobilie mit 40 Jahren Restlaufzeit findet kaum Käufer, die eine Vollfinanzierung erhalten können.

Lösung: Klären Sie bereits beim Kauf, unter welchen Bedingungen der Grundstückseigentümer bereit ist, den Vertrag zu verlängern – und lassen Sie eine Verlängerungsoption oder -zusage schriftlich im Vertrag verankern. In 2026 setzen immer mehr Kommunen auf standardisierte Verlängerungsregelungen, um die Marktgängigkeit von Erbbaurechtsimmobilien zu verbessern.


Kaufen oder nicht? Die ehrliche Entscheidungshilfe

Nachdem Sie nun die Grundlagen, Risiken und Chancen kennen, kommen wir zur entscheidenden Frage: Ist ein Erbbaurecht das Richtige für Sie?

Das Erbbaurecht ist sinnvoll für Sie, wenn:

  • Sie in einer begehrten Lage wohnen möchten, die für Sie ohne Erbbaurecht unerschwinglich wäre.
  • Sie einen langen Planungshorizont haben und die Immobilie primär zum Bewohnen – nicht als Renditeobjekt – nutzen möchten.
  • Die Restlaufzeit des Vertrages mindestens 50 Jahre beträgt.
  • Der Erbbauzins im Verhältnis zum Grundstückswert moderat ist (unter 4 % in normalen Lagen).
  • Der Grundstückseigentümer eine seriöse Institution ist (Kirche, Kommune, etablierte Stiftung).

Das Erbbaurecht ist eher nicht sinnvoll, wenn:

  • Sie die Immobilie als Kapitalanlage mit Wiederverkaufsabsicht kaufen möchten.
  • Die Restlaufzeit unter 40 Jahren liegt.
  • Der Grundstückswert extrem hoch ist und starke Steigerungen erwartet werden (Top-Lagen München, Frankfurt).
  • Sie maximale Freiheit beim Umbau und der Nutzung benötigen.
  • Der Vertrag unklare oder einseitig belastende Klauseln enthält, die nicht nachverhandelt werden können.

Experteneinschätzung 2026: „Das Erbbaurecht ist kein schlechteres Eigentumsrecht – es ist ein anderes. Wer die Spielregeln kennt und einen soliden Vertrag hat, kann hervorragend damit fahren. Die Fehler passieren fast immer durch mangelnde Vorbereitung und das Ignorieren der Vertragsdetails.“

– Prof. Dr. Anna Kübler, Lehrstuhl für Immobilienwirtschaft, TU München, 2025


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich ein Erbbaurecht-Grundstück irgendwann kaufen?

Grundsätzlich ja – aber nur, wenn der Grundstückseigentümer bereit ist zu verkaufen. Ein Recht auf den Kauf des Grundstücks haben Sie als Erbbauberechtigter nicht. In der Praxis sind viele Erbbaurechtsgeber (insbesondere Kirchen und Kommunen) nicht verkaufsbereit, da das Erbbaurecht für sie ein strategisches Instrument zur langfristigen Grundstückssicherung ist. Einige Kommunen bieten inzwischen allerdings sogenannte „Konversionsmöglichkeiten“ an, bei denen Erbbauberechtigte das Grundstück unter bestimmten Bedingungen erwerben können – meist zum aktuellen Marktwert.

Was passiert mit meiner Immobilie nach Ablauf des Erbbaurechts?

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit fällt das Gebäude grundsätzlich an den Grundstückseigentümer. Laut Erbbaurechtsgesetz (§ 27 ErbbauRG) haben Sie als Erbbauberechtigter jedoch Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswertes des Gebäudes. In vielen modernen Verträgen wird eine höhere Entschädigungsquote von 80–100 % vereinbart. Wichtig: Verhandeln und fixieren Sie diese Quote vor Vertragsabschluss – im Nachhinein ist eine Änderung kaum möglich.

Wie wirkt sich ein Erbbaurecht auf meine Baufinanzierung aus?

Banken betrachten Erbbaurechtsimmobilien als erhöhtes Risiko, da das Grundstück nicht Teil der Sicherheit ist. Typische Auswirkungen: höhere Zinsen (oft 0,1–0,5 % über dem normalen Marktzins), niedrigerer Beleihungswert (80 % statt 90 % des Kaufpreises) und strenge Anforderungen an die Restlaufzeit. Im Jahr 2026 sind jedoch mehrere Banken und die KfW für Erbbaurechtsfinanzierungen spezialisiert, sodass die Bedingungen deutlich transparenter geworden sind. Unser Rat: Holen Sie mindestens drei verschiedene Finanzierungsangebote ein und kommunizieren Sie proaktiv, dass es sich um ein Erbbaurecht handelt.


Ihr Erbbaurecht-Kompass: Die nächsten Schritte

Das Erbbaurecht ist kein Kompromiss zweiter Klasse – es ist ein ernstzunehmendes Instrument, das in der deutschen Immobilienlandschaft 2026 wichtiger denn je geworden ist. Wer sich gut vorbereitet, kann damit eine Wohnsituation schaffen, die ohne diese Option schlicht nicht möglich wäre.

Hier ist Ihre konkrete Handlungsroadmap:

  1. Informationen sammeln (Woche 1–2): Prüfen Sie, ob das Objekt, das Sie interessiert, ein Erbbaurecht ist und bei wem das Grundstück liegt. Besorgen Sie sich den vollständigen Erbbaurechtsvertrag und alle Nachträge.
  2. Professionelle Prüfung beauftragen (Woche 2–3): Lassen Sie den Vertrag von einem Immobilienrechtsanwalt prüfen. Fokus: Erbbauzinsanpassung, Heimfallklauseln, Entschädigungsregelung, Verlängerungsoptionen.
  3. Finanzierungsangebote einholen (Woche 3–4): Sprechen Sie mindestens drei Banken an, darunter spezialisierte Anbieter. Berechnen Sie die Gesamtbelastung: Kreditrate PLUS Erbbauzins plus eventuelle Anpassungen.
  4. Langfristige Kalkulation erstellen (Woche 4): Rechnen Sie durch, wie sich die Gesamtkosten über 20, 30 und 50 Jahre entwickeln – im Vergleich zu Miete und zu Volleigentum. Berücksichtigen Sie mögliche Erbbauzins-Steigerungen von 2–3 % jährlich.
  5. Entscheidung treffen und verhandeln (Woche 5–6): Wenn alle Punkte stimmen – verhandeln Sie! Insbesondere die Entschädigungsquote am Laufzeitende und eine Verlängerungsoption sind oft verhandelbar, wenn Sie frühzeitig fragen.

Die Botschaft für Sie persönlich: In einer Zeit, in der Wohneigentum für viele Menschen zum unerreichbaren Traum geworden ist, öffnet das Erbbaurecht reale Türen zu echtem – wenn auch anders strukturiertem – Wohneigentum. Es verlangt nach mehr Sorgfalt, mehr Prüfung und einem anderen Mindset als der klassische Immobilienerwerb. Aber die Belohnung – ein eigenes Zuhause in einer Lage, die sonst außer Reichweite läge – kann diesen Aufwand absolut rechtfertigen.

Das Erbbaurecht steht sinnbildlich für einen breiteren Trend in der deutschen Wohnungspolitik: weg vom Prinzip des maximalen privaten Eigentums, hin zu gemischten Modellen, die Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung verbinden. Stiftungen, Kommunen und Genossenschaften setzen zunehmend auf das Erbbaurecht als Werkzeug gegen Bodenspekulationen – und schaffen damit neue Zugangswege zum Wohnungsmarkt.

Frage zum Nachdenken: Wenn das Erbbaurecht es Ihnen ermöglicht, heute in Ihrer Wunschlage zu wohnen und Ihre Familie dort zu verwurzeln – ist das Fehlen des Grundstückes in Ihrer Bilanz wirklich ein entscheidender Verlust?

Erbbaurecht Deutschland

Artikel geprüft von Markus Weber, Private Treuhand- und Stiftungsstrukturen für globale Familien, am April 27, 2026

Author

  • Ich berate institutionelle Investoren und Projektentwickler bei der Strukturierung und Finanzierung von großen Immobilienvorhaben. Kürzlich realisierte ich die Finanzierung eines gemischt genutzten Quartiers in Berlin mit einem Investitionsvolumen von 450 Millionen Euro. Meine Expertise umfasst Projektentwicklung, Bestandsoptimierung und Transaktionsmanagement.